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Allgemeine Einkaufsbedingungen

1. Vertragsabschluß

Für unsere Bestellungen und Abschlüsse jeder Art gelten ausschließlich die nachstehenden Einkaufsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner werden nur dann und insoweit Vertragsinhalt, als sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

2. Bestellungen

Bestellungen sowie deren Änderungen oder Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform unter Verwendung unserer Bestellformulare, die rechtsgültig unterschrieben sein müssen. Werden Bestellungen oder Vereinbarungen mündlich getroffen, so bedürfen sie zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Betätigung.

3. Auftragsbestätigung

Die Bestätigung unserer Bestellung muss uns bis spätestens 10 Arbeitstage nach Bestelldatum vorliegen. Sollte uns die Bestätigung später erreichen, so steht es uns frei, vom Auftrag zurückzutreten, ohne dass uns hieraus irgendwelche Verpflichtungen entstehen. Andernfalls gilt unsere Bestellung als uneingeschränkt zu unseren Bedingungen angenommen.

4. Lieferungen

Der vereinbarte Liefertermin gilt als Eingangstermin in unserem Werk.
Wird nicht pünktlich geliefert, so haftet der Lieferer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sobald der Lieferer annehmen kann, dass ihm die Lieferung ganz oder teilweise nicht rechtzeitig gelingen wird, hat er dies auf schnellstem Wege, unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung, anzuzeigen. Dies gilt auch für Ereignisse höherer Gewalt.
Alle Lieferungen sind Grundsätzlich frei unserem Werk bzw. der umseitig angegebenen Versandadresse vorzunehmen. Das bedeutet auch, dass alle Nebenkosten für Versicherung, Zoll, Verpackung, Rollgeld, und sonstige Abgaben vom Lieferer zu tragen sind.

Mehr- oder Minderlieferungen gegenüber der Bestellmenge sind nur statthaft, wenn vorher eine Abstimmung mit uns erfolgt. Ansonsten sind wir zu einer Abnahme der Mehrmenge nicht verpflichtet.

5. Verpackung

Der Lieferer haftet für sachgemäße Verpackung. Auf dem Transport durch ungenügende Verpackung entstandene Verluste oder Beschädigungen der bestellten Waren gehen zu Lasten des Lieferers.
Rücksendungen von Verpackungsmaterial und Leergut erfolgt auf Kosten des Lieferers.

6. Versand

Allen Lieferungen ist ein ausführlicher Packzettel oder Lieferschein unter genauer Inhaltsangabe sowie Anführung unserer Bestell- Und Positionsnummer beizufügen.

Die Nichtbeachtung unserer Einkaufs- und Versandvorschriften berechtigt uns zur Verweigerung der Warenannahme auf Kosten und Gefahr des Lieferers.

7. Eingangsprüfung, Mängelrüge und Gewährleistung

Die Mängelrüge hinsichtlich der Art, Menge und Qualität der gelieferten Ware ist dann rechtzeitig erhoben, wenn sie unverzüglich nach Feststellung des Mangels erfolgt, gleichgültig ob die Ware schon verarbeitet oder verwendet wird. Zur sofortigen Untersuchung der Ware sind wir nicht verpflichtet. Der Einwand der verspäteten Mängelrüge sowie der vorbehaltlosen Annahme ist ausgeschlossen.

Der Lieferer sichert ausdrücklich die vereinbarten qualitativen und maßgeblichen Eigenschaften sowie die volle Funktionstüchtigkeit der gelieferten Waren und als dem neuesten Stand der Technik entsprechend zu.

Die vorstehende Gewährleistungshaftung gilt für die Dauer von einem Jahr ab Inbetriebnahme.

Änderungen in der Art oder Zusammensetzung des verarbeiteten Materials oder in der konstruktiven Ausführung gegenüber früheren gleichartigen Lieferungen und Leistungen sind uns vor Fertigungsbeginn anzuzeigen. Sie bedürfen einer Schriftlichen Zustimmung. Wir sind nicht verpflichtet, Lieferungen und Leistungen nach Eingang auf Gleichartigkeit zu untersuchen.
Im Falle mangelhafter Lieferung hat der Lieferer nach unserer Wahl entweder kostenlosen Ersatz zu leisten, einen Preisnachlass zu gewähren oder den Mangel kostenlos zu beseitigen.
In dringenden Fällen sind wir – nach vorheriger Benachrichtigung des Lieferers – berechtigt, auf dessen Kosten die Mängel selbst zu beseitigen oder durch dritte beseitigen zu lassen. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen haftet der Lieferer in gleichem Umfang wie für die ursprüngliche Lieferung. Rücksendungen der beanstandeten Ware erfolgt auf Rechnung des Lieferers.

8. Schutzrechte Dritter, Patentschutz, Werkzeuge

Der Lieferer haftet ausdrücklich dafür, dass durch die Verwendung oder Weiterveräußerung der von ihm gelieferten Waren keine in- oder ausländischen Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen) verletzt werden. Er hat uns daher bei Verletzung fremder Schutzrechte die hieraus entstehenden Schäden in vollem Umfang zu ersetzen.
Der Lieferer verpflichtet sich, alle Einzelheiten unserer Bestellung, z.B. Stückzahlen, technische Ausführung, Konditionen usw. Dritten gegenüber geheim zu halten.

Fertigungsmittel wie Zeichnungen, Modelle, Muster, Werkzeuge, Lehren und dergleichen, die von uns dem Lieferanten gestellt oder nach unseren Angaben vom Lieferanten gefertigt sind, dürfen ohne unsere Einwilligung weder an dritte veräußert, verpfändet oder sonst wie weitergegeben noch irgendwie für Dritte verwendet werden.
Für die Herstellung und Nutzung von Werkzeugen gelten ausschließlich unsere „Einkaufsbedingungen für Werkzeuge“.

9. Rechnungserteilung

Die Rechnung ist sofort nach dem Versand der Ware in zweifacher Ausfertigung, unter genauer Angabe der Bestelldaten jedes einzelnen Postens, einzureichen.
Die zweite Ausfertigung der Rechnung ist deutlich als Kopie zu kennzeichnen.
Die Zusammenfassung mehrer Aufträge in eine Rechnung ist nicht zulässig. Sie berechtigt uns zur Zurückweisung mit der Bitte um Neuanfertigung.

10. Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung nach unserer Wahl per Scheck oder als Überweisung entweder
14 Tage nach Lieferung und Rechnungseingang abzüglich 3% Skonto
oder nach 60 Tagen netto.
Zahlung bedeutet, dass an diesem Tage das Zahlungsmittel unser haus verlässt.
Die Abtretung von Forderungen gegen uns seitens des Lieferanten an Dritte ist ausgeschlossen.
Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers sind wir berechtigt, einen angemessenen Teil der Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Mängelbeseitigung zurückzuhalten.

11. Ausschluss anderer Lieferbedingungen

Von unseren Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise abweichende Bedingungen des Lieferer sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen oder der Lieferer angibt, dass fremde Bedingungen nur bei Bestätigung durch ihn gelten sollen.
Abweichende von unseren Bedingungen erkennen wir nur an, wenn wir ihnen ausdrücklich zugestimmt haben.
Sollte trotzdem eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ungültige Bestimmung gilt dann als durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende Regelung ersetzt.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Unseren Bestellungen liegt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Hamburg.

(Stand: 21. Februar 2007)


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